Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
Für alle Leistungen von kochART Leisse sind ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen maßgebend. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie von kochART schriftlich anerkannt sind.
II. Vertragsabschluss
1) Das Tätigkeitsfeld von kochART Leisse ist vielfältig. Es beinhaltet im wesentlichen die Veranstaltung von Kochkursen, Event-Veranstaltungen und Catering-Services.
2) Die Angebote von kochART Leisse sind freibleibend.
3) Ein Vertrag kommt entweder durch beiderseitige Vertragsunterzeichnung, Annahme der Leistung von kochART Leisse durch den Kunden oder insbesondere im Fall einer Bestellung oder Buchung über Internet durch schriftliche Bestätigung von kochART Leisse zustande.
4) Kommt für eine Veranstaltung keine ausreichende Teilnehmerzahl zustande, oder verhindert ein nicht in der Macht von kochART stehender Grund die Durchführung der Veranstaltung, ist kochART Leisse berechtigt, die Veranstaltung auch noch am Terminstag abzusagen. Vom Kunden für die Veranstaltung bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet.
5) Im Fall von höherer Gewalt ist kochART Leisse von der Verpflichtung zur Leistung frei.
III. Preise
1) Die angegebenen Preise sind Bruttopreise einschließlich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
2) Das vereinbarte Entgelt ist bei Lieferung bzw. Übergabe an den Kunden zur Zahlung fällig. Ist Rechnungsstellung vereinbart, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
3) Bei Veranstaltungen mit Getränken ist immer der tatsächliche Verbrauch maßgeblich. Angebrochene Flaschen und Fässer werden voll berechnet.
4) kochART Leisse ist berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen.
5) Zahlt der Kunde eine Vorauszahlungsrechnung nicht innerhalb der Zahlungsfrist, besteht keine Verpflichtung von kochART Leissezur Vertragserfüllung. Schadensersatzansprüche von kochART Leisse entsprechend den Regelungen für den Falle einer Stornierung durch den Kunden bleiben hiervon unberührt.
IV. Termine
kochART Leisse ist bemüht, vereinbarte Liefertermine einzuhalten. Bei Verspätungen gesteht der Kunde kochART Leisse eine Toleranz von bis zu 30 Minuten zu.
V. Leistungen und Leistungsumfang
1) Spezifikationen, Beschreibungen oder sonstige Angaben über die Leistungen geben, falls nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, durchschnittliche Güte und Erfahrungswerte wieder, von denen kochART Leisse im begründeten Einzelfall in angemessenem Rahmen abweichen darf.
2) Eine Verringerung der Teilnehmerzahl muss spätestens sieben Tage vor der Veranstaltung schriftlich kochART Leisse mitgeteilt werden.
3) Kommt es danach abweichend zu dem vereinbarten Leistungsumfang zu einem geringeren als dem vereinbarten Bedarf, z.B. durch geringere Teilnehmerzahl, witterungsbedingte Umstände oder ähnlichem, so begründet dies keinen Anspruch auf Minderung des vereinbarten Auftragsvolumens. Dieses Risiko trägt der Kunde.
VI. Stornierung
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, ist KochART Leisse berechtigt, eine Abstandssumme in Höhe von 35% der Bruttoauftragssumme zu verlangen, bei Rücktritt von 14 Tagen oder weniger vor dem vereinbarten Termin in Höhe von 65%, bei Rücktritt von 3 Tagen oder weniger 85% und am Terminstag 100%.
VII. Vertragsart, Pflichten des Kunden
1) Sämtliche Transportgeräte oder zur Verfügung gestellte Sachen wie Geschirr, Besteck, Gläser, etc. sind Eigentum von kochART Leisse. Bei der Nutzungsüberlassung an den Kunden handelt es sich um Vermietung.
2) Der Kunde ist verpflichtet, in seinem Verantwortungsbereich beschädigte Mietgegenstände nach dem Neuwert zu ersetzen.
3) Ist nichts anderes vereinbart, hat der Kunde die von kochART Leisse für die Lieferung und Bereitstellung gebrauchten Gefäße, Geschirr, Besteck, etc. nach Gebrauch in sauberem, gespültem Zustand zur Abholung bereitzustellen. Ansonsten werden die Kosten der Reinigung dem Kunden separat berechnet.
4) Finden Veranstaltungen in den Räumen von kochART Leisse statt, haftet der Kunde für von ihm fahrlässig verursachte Beschädigungen
VIII. Mängel
1) Im Fall der Lieferung ist die Ware vom Kunden bei Empfang umgehend zu prüfen. Festgestellte Mängel gleich welcher Art sind unverzüglich kochART anzuzeigen, damit für Abhilfe gesorgt werden kann.
2) Erfolgt keine Mängelanzeige, gilt die Leistung von kochART Leisse als einwandfrei.
IX. Schadensersatz
kochART ist nur dann zum Schadensersatz wegen einer Vertragsverletzung verpflichtet, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
X. Datenschutz
Gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz weist kochART Leisse darauf hin, dass personenbezogene Daten von Kunden nur insoweit erhoben und gespeichert werden, als dies für die Eingehung und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.